Ist eine Einwilligung vor dem Setzen von Cookies erforderlich?
Ja, für jeden nicht essenziellen Cookie oder Tracker: Die ePrivacy-Richtlinie verlangt eine VOR dem Setzen eingeholte Einwilligung, nicht danach.
Die Regel
Artikel 5(3) der ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) legt den Grundsatz fest: Das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers (Cookies, Pixel, SDKs) erfordert dessen vorherige Einwilligung, außer bei Trackern, die für den angeforderten Dienst unbedingt erforderlich sind. „Vorherig“ bedeutet vor jeder Ausführung des Skripts — nicht nur die parallele Anzeige eines Banners, während Tracker bereits laden.
Was das technisch bedeutet
Konkret sollten Werbeskripte (Meta Pixel, Google Ads, TikTok Pixel …) und die meisten Analytics-Tools erst nach einem expliziten Klick auf „Akzeptieren“ ausgeführt werden. Löst ein Skript bereits beim Laden der Seite aus, bevor überhaupt eine Interaktion mit dem Banner stattfand, ist die Anforderung der vorherigen Einwilligung nicht erfüllt — selbst wenn das Banner existiert und optisch korrekt wirkt.
Der Fall Shopify
Auf Shopify können Tracker über das Theme, eine Drittanbieter-App, Google Tag Manager oder das native Shopify-Pixel eingebunden werden. Jede dieser Quellen kann unabhängig vom installierten Consent-Banner auslösen. Das erklärt, warum ein Shop mit einem gut installierten CMP (OneTrust, Axeptio, Didomi …) trotzdem Tracker vor der Einwilligung durchlassen kann: Die technische Blockierung wurde nicht so konfiguriert, dass sie alle Quellen abdeckt.
Erfüllt Ihr Shop diese Regeln?
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Unabhängiger Informationsinhalt, nicht mit Shopify verbunden. Keine Rechtsberatung; für eine Bewertung Ihrer Situation wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihren Datenschutzbeauftragten.