Essenzielle vs. nicht essenzielle Cookies: Was ist der Unterschied?
Nur Tracker, die für den vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienst strikt notwendig sind, sind von der vorherigen Einwilligungspflicht ausgenommen. Alle anderen nicht.
Das rechtliche Kriterium
Die Ausnahme hängt weder von der Absicht der Website noch von der subjektiv empfundenen Wichtigkeit des Trackers ab, sondern von einem strengen Kriterium: Der Cookie muss unverzichtbar sein, um einen vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienst zu erbringen. Warenkorb, Sitzungsauthentifizierung oder technische Lastverteilung fallen darunter. Reichweitenmessung, selbst „anonymisiert“, oder Personalisierung sind grundsätzlich nicht von dieser Ausnahme erfasst.
Typische Beispiele auf Shopify
Essenziell: Shopify-Sitzungscookie (`_shopify_s`), Warenkorb (`cart`), Anti-Bot-Schutz. Nicht essenziell: Meta Pixel, Google Analytics, Klaviyo, TikTok Pixel, die meisten Reviews- oder Upsell-Apps, die eine Tracking-Kennung setzen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB) veröffentlicht auf EU-Ebene Orientierung zu dieser Abgrenzung — die endgültige Einordnung bleibt jedoch stets eine Einzelfallprüfung anhand der tatsächlichen Verwendung des Cookies.
Häufige Falle
Dasselbe Tool (z. B. Google Analytics) kann mehr oder weniger intrusiv konfiguriert werden. Eine Konfiguration, die die IP anonymisiert und die Weitergabe von Werbedaten deaktiviert, kann sich unter strengen Bedingungen einer Ausnahme annähern — die Standardkonfiguration der meisten Shopify-Apps erfüllt diese Bedingungen jedoch nicht.
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Unabhängiger Informationsinhalt, nicht mit Shopify verbunden. Keine Rechtsberatung; für eine Bewertung Ihrer Situation wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihren Datenschutzbeauftragten.