Nicht konforme Cookies: Welche Sanktionen drohen in Deutschland und Europa?
Die DSGVO legt eine gesetzliche Obergrenze für die schwersten Verstöße fest; in der Praxis nutzen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zudem Verwarnungen und Anordnungen, bevor es zu einem Bußgeld kommt.
Die gesetzliche DSGVO-Obergrenze
Artikel 83 der DSGVO legt für die schwersten Verstöße eine Obergrenze für Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes fest, wobei der höhere Betrag maßgeblich ist. Verstöße gegen die Einwilligungsregeln (einschließlich Cookies) fallen unter diese schwerste Kategorie des Textes.
Was die deutschen Aufsichtsbehörden in der Praxis tun
Vor jeder finanziellen Sanktion verfügen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden (die Landesbehörden sowie der BfDI für den Bundesbereich) — wie alle Aufsichtsbehörden in der EU — über die in Artikel 58 der DSGVO vorgesehenen abgestuften Instrumente: Verwarnung, Anordnung zur Herstellung der Konformität innerhalb einer Frist sowie Auskunfts- und Untersuchungsbefugnisse. Eine solche Anordnung allein ist zwar kein Bußgeld, kann aber öffentlich bekannt werden und mit einem Reputationsschaden verbunden sein.
Was das für einen Shopify-Shop bedeutet
Die Größe eines Shops schützt nicht vor Kontrollen: Mehrere europäische Aufsichtsbehörden können groß angelegte automatisierte Prüfkampagnen zu Cookie-Bannern durchführen, unabhängig vom Umsatz der Website. Ein regelmäßiger technischer Audit (wie ihn dieser Scanner bietet) hilft, Lücken zu erkennen, bevor eine externe Kontrolle sie aufdeckt.
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